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Forstfelder „Schwarzfahrer“ wird mit Linienbus bei der Polizei abgeliefert

Marc Urlen

Dr. Marc Urlen
Foto: @Falk Urlen

Die HNA schrieb am 07. Mai 1994: „Eigentlich wollte Marc Urlen, Politikstudent im achten Semester, am Donners­tag abend nur nach Hause - umweltfreundlich per Bus. Stattdessen landete er auf der Polizeiwache am Altmarkt. Und das Verrückteste: Wer ihn dort hinverfrachtete, war der Fahrer des RKH-Busses der Li­nie 37 nach Lohfelden, der den Bus mit Marc samt restlichen Fahrgästen kurzerhand von der eigentlichen Route ab Stern weg zur Wache dirigierte.

Anlaß dieser Posse: Marcs Studienbescheinigung. Die nämlich hatte er dem Fahrer beim Einsteigen vorgezeigt - sie war gültig, und einen Perso­nalausweis dazu hätte der Stu­dent auch dabei gehabt. Der Fahrer aber habe ein anderes Computer-Schriftstück sehen wollen, den Immatrikulations­ausweis. Die beiden sehen zwar fast gleich aus, nur auf der letz­teren ist vermerkt: „als Netz­karte gültig.“

Was gilt nun? Seit Oktober ’93, das ist klar, gibt’s das „Su­perticket“ für Studenten. Alle zahlen 43 Mark pro Semester auf ihre Pflichtbeiträge drauf (insgesamt 116 Mark) und dür­fen seither mit Studenten- und Lichtbildausweis „kostenlos“ Bus und Bahn fahren… Professor Rainer Meyfahrth, KVG-Unternehmensplaner, hat damals mit dem GhK-AStA dies Modell ausgehandelt. Dummerweise, so sagt er, habe man in einem KVG-Informations-Flugblatt damals die Be­griffe „Studienbescheinigung“ und „Immatrikulationsaus­weis“ verwechselt. Man kam daraufhin überein, ein Seme­ster lang, also bis zum Frühjahr ’94, die Studienbescheinigung in Bahn und Bus zu verlangen. Auf der war vermerkt, daß die 116 Mark Gebühren bezahlt waren.

­Zum Sommersemester aber wurde der Spieß umgedreht: Wie schon zuvor geplant, soll nun der Immatrikualtionsausweis als Netzkarte dienen. Das steht drauf, ist auch im dem Begleitschreiben an die Stu­denten vermerkt.

Immatrikulation
Foto: @Falk Urlen

Marc aber, selbst AStA-Mitglied, und etliche andere, hal­ten es dagegen für „eine Sache des gesunden Menschenver­standes“, daß zukünftig beide Ausweise gelten. Daß man be­zahlt habe, sei ja nachgewiesen. Bei der KVG sei man, so Marc, „sehr großzügig“ und akzeptie­re oft den alten Ausweis, der auch in Museen und Bädern gelte. Der RHK hingegen wolle wohl „nochmal abkassieren“.

Sowohl Meyfahrth wie auch RKH-Sprecher Manfred Discher aber meinen, ihre Fahrer müßten sich auf eindeutige An­gaben verlassen können. Netz­karte - oder nachzahlen. Da Marc nicht „doppelt zahlen“ wollte, er den Bus auch nicht verließ, wußte sich der unter Zeitdruck stehende Fahrer nicht anders zu helfen und lie­ferte den Beinahe-Schwarzfahrer direkt bei den Ordnungshü­tern ab.

Die aber, so Marc wie auch ein Polizeisprecher zur HNA, hätten sich eher amüsiert, die Sache notiert und davon abge­sehen, Strafantrag zu stellen. Vielmehr sollten sich die Stu­denten und Busunternehmen mal einigen, meinten sie. Damit nicht noch mehr Fahrer vom Wege abkommen...“

Und so kam Marc doch noch zu Hause in der Radestraße an – Schilda lässt grüßen.

Inzwischen hat Marc Urlen promoviert und lebt in Schwerin.

Autor und Editor: Falk Urlen, März 2014

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Kurzbeschreibung

Marc Urlen, Student an der „GHK-Kassel“, wurde 1994 wegen Schwarzfahrens mit einem vollbesetzten Bus der Linie 37 bei der Polizei abgelie­fert, weil der Fahrer einen Studentenausweis nicht anerkannte und noch einmal kassieren wollte.

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