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Ist Erinnerungen im Netz barrierefrei?

Menschen mit Behinderungen nutzen das Internet in besonderem Maße. Dabei stoßen sie immer wieder auf behinderungsspezifische Barrieren bei der technischen Zugänglichkeit und der Navigation. Deshalb hat die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) bereits im Jahr 1999 Zugänglichkeitsrichtlinien festgelegt, die behinderten Menschen den Zugang zum Internet und den darin enthaltenen Informationen erleichtern sollen. Diese Richtlinien sind auch in die Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV) eingeflossen, die die Bundesregierung im Juli 2002 erlassen hat. Sie soll die Neu- und Umgestaltung öffentlicher Informationsangebote nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen regeln.

Damit ein unbeschränkter Zugang zu allen Informationen möglich ist, müssen barrierefreie Webseiten gemäß der BITV eine Reihe von inhaltlichen, gestalterischen und technischen Anforderungen erfüllen, die sich auf zwei Prioritätsstufen verteilen. Für Informationsportale wie das Sozialnetz Hessen gelten beide Prioritätsstufen mit sämtlichen Anforderungen. Und das sind die wichtigsten Merkmale eines barrierefreien Angebotes:

  • Inhalt und Layout sind komplett voneinander getrennt
  • Die Zugänglichkeit der Inhalte ist auch ohne Stylesheets, ohne JavaScript, in reinen Textbrowsern oder mittels Screenreadern gewährleistet (gilt für Audio- und Videodateien nur mit Einschränkungen)
  • Farben und Kontraste sind optimiert worden
  • Die Schriftgröße ist frei wählbar
  • Seiten- und Spaltenbreite passen sich automatisch an die gewählte Bildschirmauflösung und Schriftgröße an
  • Das Angebot ist komplett über die Tastatur navigierbar
  • Einsatz aktueller W3C-Technologien mit validiertem Code

Die Ausrichtung auf aktuelle Technologien wie CSS2 zur Seitenformatierung hat zur Folge, dass ältere Browser wie z.B. Netscape 4 nicht mehr in vollem Umfang unterstützt werden können. Für diese Browser wird eine im Layout stark vereinfachte Version bereitgestellt.

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